31. März 2020

Corona-Krise: TÜV, Werkstatt, Autowäsche - das ist erlaubt, das nicht

Eigentlich ist Reifenwechsel-Zeit. Aber ist das in Corona-Zeiten erlaubt? Welche Termine rund um Ihr Fahrzeug jetzt wahrgenommen werden dürfen – und welche nicht.

Ein Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Corona-Regelungen je nach Bundesland variieren und unter Umständen abweichen können.

Darf ich meine HU durchführen lassen?

Ja. Alle großen HU-Prüfstellen, TÜV, Dekra und GTÜ führen weiterhin Fahrzeuguntersuchungen durch. Grundsätzlich ist die Hauptuntersuchung unbedingt erforderlich: Sie ist eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.

Wer seine Hauptuntersuchung angesichts der aktuellen Situation jedoch nicht innerhalb der eigentlich erforderlichen Frist durchführen lassen kann oder will, muss zunächst keine Strafe befürchten. Die Frist für die Überziehung ist vorübergehend von zwei auf vier Monate verlängert worden. 

Der ADAC begrüßt diese Entscheidung. "Damit ist der Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten der Krise und den gesetzlichen Vorschriften für die Hauptuntersuchung aufgehoben", sagte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand. Autofahrer sollten jedoch weiterhin darauf achten, Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen. 

Die Abstandsregeln sind natürlich auch in den Prüfstellen einzuhalten – je nach Bundesland 1,5 bzw. zwei Meter. Außerdem gibt es weitere Sicherheitsvorschriften, die dazu beitragen, den direkten Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren. 

Die Führerscheinprüfung naht – was tun?
Fahrerlaubnisprüfungen sind bis 19. April ausgesetzt, Betroffene sollten sich hierzu an ihre Fahrschule wenden. Ausnahmen gelten für Bewerber, die eine Fahrerlaubnis zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung benötigen. Dazu gehören Feuerwehr, Polizei oder Rotes Kreuz. 


Sind Werkstatt-Besuche erlaubt?
Hier muss man unterscheiden: In Bundesländern, die lediglich eine Kontaktsperre verhängt haben, können auch Schönheitsreparaturen (z.B. Lackschäden, Beulen) oder Reifenwechsel von der Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Gilt jedoch eine Ausgangsbeschränkung wie beispielsweise in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur. Zudem kann es regional zu Einzelabweichungen kommen. Man sollte sich daher vorab über die geltenden Regelungen informieren.
Grundsätzlich ist es dringend empfohlen, unabhängig von der Rechtslage, Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. 


Darf ich mein Auto in der Waschanlage reinigen lassen?
Waschstraßen und Waschanlagen haben teilweise weiterhin geöffnet. In den Bundesländern mit Kontaktverbot sollte die Autowäsche gestattet sein. Die Reinigung des privaten Wagens ist in Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung kein triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Regional kann es überdies zu unterschiedlichen Regelungen kommen. Einzelne Waschanlagen haben außerdem auch in den Bundesländern mit Kontaktverbot geschlossen. Man sollte sich vorab über die geltenden Regelungen informieren.