Information zur Rücknahme von Altöl, Gebinde und Ölfilter


Als Käufer von Schmierstoffen verpflichten Sie sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen.


Bei Altöl handelt es sich um Sonderabfall, dessen Umgang und Verwertung in der Altölverordnung (§ 8 AltölV) geregelt wird. Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! – Das Altöl gehört daher in eine Altölannahmestelle. Wir empfehlen, Ölwechsel am besten immer an Stellen mit dafür speziell geeigneter Vorrichtung (z. B. Werkstätten und Tankstellen) durchführen zu lassen. Nach der Altölverordnung müssen wir als gewerbsmäßig Handelnde, die Verbrennungsmotorenöl und Ölfilter an den Endverbraucher abgeben, Altöl und gebrauchte Ölfilter zurücknehmen.

Die Abgabe von Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) an unserem Verkaufsort ist daher in der Menge kostenlos möglich, die der Menge der ausweislich unserer Rechnung gekauften Menge entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die von uns verkauften Ölfilter.

Bei Abgabe derartiger Sonderabfälle an unserem Verkaufsort (Alemannenstrasse 4-6 79285 Ebringen) beachten Sie bitte:

Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten:
Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr

Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

Unsere Postadresse lautet: 

Willi Schüler GmbH
Alemannenstrasse 4-6
79285 Ebringen

In der Tabelle finden sie die aktuell gültigen Abfallschlüssel. Den zutreffenden Abfallschlüssel der Produkte finden Sie in den jeweiligen Sicherheitsdatenblätter im Abschnitt 13. (siehe Beispiel unten rechts)

Abfallschlüssel (AVV)

13 01 01*
Hydrauliköle, die PCB 11) enthalten
13 01 04*chlorierte Emulsionen
13 01 05*nichtchlorierte Emulsionen
13 01 09*chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10*nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 11*synthetische Hydrauliköle
13 01 12*biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
13 01 13*andere Hydrauliköle
13 02 04*chlorierte Maschinen-,Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05*nichtchlorierte Maschinen-,Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06*synthetische Maschinen-,Getriebe- und Schmieröle
13 02 07*biologisch abbaubare Maschinen-,Getriebe- und Schmieröle
13 02 08*andere Maschinen-,Getriebe- und Schmieröle

Das normal Altöl das bei uns normalerweise anfällt ist 130205

Beim Dualen System arbeiten wir mit dem Grünen Punkt (laut Verpackungsgesetz)

Für die Rücksendung derartiger Sonderabfälle beachten Sie bitte:

Die Verfüllung des Altöls oder des gebrauchten Ölfilters in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen. Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl und Ölfilter sind Sonderabfälle). Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen. Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.

Als privater Verbraucher haben Sie ferner die Möglichkeit, Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) und Ölfilter in einer örtlichen Wertstoff-Annahmestelle (Recyclinghof), einer Altöl-Annahmestelle Ihrer Gemeinde oder Stadtteils oder einer mobilen Schadstoffsammelstelle abzugeben. Da zum Teil auch bei lokalen Stadtreinigungsbetrieben und bei der Feuerwehr Altölannahmestellen eingerichtet sind, können Sie auch dort (bitte unbedingt vorher anfragen!) in kleinen Mengen das Altöl als Selbstwechsel ordnungsgemäß entsorgen.

Im Internet können Sie sich schnell und gezielt bei www.abfallshop.de auch über einen Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe informieren. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage mit, wo sich eine öffentliche Altöl-Annahmestelle in der Nähe Ihres Wohnortes befindet.

Wichtig:

Das zurückzugebende Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) muss in jedem Fall sortenrein im Sinne der Altölverordnung sein. D.h., es darf keine verbotene Vermischung oder Beimischung anderer Altöle z. B. Hydraulik-, Turbinen-, Kompressoren- oder andere Öle stattfinden. Ebensowenig dürfen Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten beigemengt werden (verbotene Stoffe werden mittels vorgeschriebenen Proben ermittelt).

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Verkaufsverpackungen (= Gebinde) von Mineralölen oder Mineralölprodukten fallen ebenfalls unter die Bestimmung der Verpackungsverordnung. D. h., dass Sie als Endverbraucher die gebrauchten, restentleerten Gebinde (für z. B. Verbrennungsmotorenöl) an unserem Verkaufsort in der Menge kostenlos abgeben können, die ausweislich unserer Rechnung der gekauften Menge entspricht; sofern Sie die Gebinde nicht zur bestimmungsgemäßen Entsorgung des angefallenen Altöls benutzen (z. B. beim Recyclinghof oder einer Altöl-Annahmestelle in Ihrer Nähe)

Wichtig:

Für die Rückgabe der geleerten Gebinde im Sinne der Verpackungsordnung müssen die Gebinde: 

  • restentleert sein  
  • dürfen nach Entleerung des Originalfüllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z. B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel, andere Chemikalien oder andere Öle enthalten haben
  • müssen ausnahmslos verschlossen (Originalverschlußkappe) sein und dürfen keine Beschädigung aufweisen.
  • die Originalbeschriftung tragen 

Für nicht verschlossenen Gebinde gilt:

Diese Gebinde sind Sonderabfall und mit z.B. Ölfiltern u. ä. zu entsorgen.

Bei Abgabe derartiger restentleerter, verschlossener sowie unverschlossener Gebinde an unserem Verkaufsort beachten Sie bitte:

  • Die Abgabe während der gewöhnlichen Geschäftszeiten vorzunehmen.
  • Den Kaufnachweis (unsere Rechnung) vorzulegen.

Für die Rücksendung restentleerter, verschlossener Gebinde gilt: 

  • Den Verschluß der Gebinde auslaufsicher vorzunehmen.
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.


Für die Rücksendung restentleerter, unverschlossener Gebinde gilt

  • Die Verfüllung der unverschlossenen Gebinde (oder des gebrauchten Ölfilters) in eine auslaufsichere und dafür zugelassene Verpackung vorzunehmen.
  • Die Transportvorschrift des von ihnen beauftragten Transportunternehmens (Altöl, Ölfilter und unverschlossene Gebinde sind Sonderabfälle).
  • Eine Kopie des Kaufbeleges (unsere Rechnung) der Sendung beizulegen.
  • Die Rücksendung ausreichend zu frankieren und an die Adresse des Rechnungsabsenders (an uns) zu adressieren.  

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

Wichtiger Hinweis für gewerbliche Endkunden: 

Ausnahme für die Abgabe an Unternehmer und die Schifffahrt

Erfolgt die gewerbliche Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen, muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe eingerichtet oder nachgewiesen werden, § 9 Abs.1 Satz 1 AltölVO. Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Annahmeverpflichtung Dritter bedienen, § 9 Abs.1 Satz 2 AltölVO.